Und auch so was gibt es in der Baupraxis! Hiernach werden energetische Einsparungen, die z.B. durch effizientere Technologien möglich werden, durch vermehrte Nutzung zunichte gemacht. Jede neue Technik setzt also letztlich nicht weniger sondern mehr Ressourcen in noch kürzerer Zeit um und bewirkt eine Überkompensation des Einspareffektes. Und dieser Rebound-Effekt wird jetzt von der EU untersucht, unter anderem im Bezug auf den Energieverbrauch von und in Gebäuden.
Schlagwort: <span>Energieeinsparung</span>


Was bei Neubauten möglich ist, gilt nun auch für Sanierungen: energetische Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern rechnen sich – sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter. Bis zu dem energetischen Standard des KfW-Effizienzhaus 70 kann der Energieverbrauch nicht sanierter Altbauten verringert werden, ohne dass die Warmmiete wegen der Baukosten erhöht werden muss. Der Vermieter kann die Investitionskosten also rentabel auf die Kaltmiete umlegen und der Mieter profitiert von den geringeren Heizkosten. Voraussetzung hierfür sind die Kopplung der energetischen Maßnahmen mit sowieso anstehenden Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eine gute Planung und Ausführung des Gebäudes.
Jaja, wofür unsere Volksvertreter nicht alles gut sind. Jetzt wollen sie sogar den Bürger finanziell dabei unterstützen, Energie zu sparen. Ganz uneigennützig. Oder vielleicht doch nicht? Fakt ist auf jeden Fall, dass etwas passieren muss, denn die Energiepreise sind nach einer Erhebung des Energiedienstleisters techem im letzten Jahr wieder einmal ziemlich gestiegen. Zusätzlich muss der Bundesbürger auch noch wegen des harten Winters tiefer in die Tasche greifen. Da kommt die Ankündigung von Bundesbauminister Peter Ramsauer über steuerliche Anreize für eine energetische Sanierung von Gebäuden doch gerade richtig. Mann könnte natürlich auch sagen, dass die Politik die steigenden Energieausgaben als Entschuldigung nutzt, endlich etwas für eine vernünftige Energie- und Sanierungspolitik zu tun. Aber das könnte auch einfach nur als ketzerische Aussage angesehen werden…
In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt:

Zum 5. Mal ist die Fachpublikation „Energieeffizienz in Gebäuden“ vom Verlag und Medienservice Energie (VME) als Jahrbuch nun schon aktualisiert worden. Sie liefert auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl politischer, wissenschaftlicher und ökonomischer Beiträge rund um das Thema Energieeinsparung in Gebäuden.
Alles soll in Zukunft einfacher werden. Das behaupten jedenfalls die zuständigen Stellen in EU-Kreisen gerne, wenn sie von der Überarbeitung der europäischen Bauproduktenrichtlinie (BPR) reden. Diese wurde jetzt von der Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011, oder CPD im Englischen für „Construction Products Directive“) abgelöst, die als Vorordnung nach Einführung durch die EU nicht mehr national abgesegnet werden muss. Neben der Aufklärung über gesundheits- oder umweltgefährdende Stoffe soll ein weiteres Ziel der Bauproduktenverordnung sein, die Effizienz im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu steigern und die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Nimmt man noch eine Prise „Energieeinsparung“ und etwas „Städtebau“ hinzu, wird daraus: Nachhaltig planen und bauen!
