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Die KfW hat zum Juli die Randbedingungen für die Förderung der KfW-Effizienzhäuser verändert. So wird bei Neubauten das KfW 85-Haus nicht mehr weitergeführt, bei Bestandssanierungen das KfW 130-Haus. Da insbesondere das KfW 85-Haus angesichts der Anforderungen aus EnEV 2009 + EEWärmeG wenig nachvollziehbar war, ist das durchaus verständlich. Im Neubaubereich werden nun die folgenden Standards gefördert:
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Qp: 70% EnEV / H´T: 85 % EnEV)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Qp: 55% EnEV / H´T: 70 % EnEV)
  • KfW-Effizienzhaus 40 (Qp: 40% EnEV / H´T: 55 % EnEV)
Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 / Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Förderprogramme

Logo der Initiative 'Klima sucht Schutz'Das Bundesumweltministerium bietet im Rahmen der Initiative „Klima sucht Schutz“ einen Förderratgeber an, der sowohl für die Sanierung eines Altbaus als auch bei der Erstellung von Neubauten auf Grundlage projektspezifischer Angaben wie z.B. des Gebäudetyps, des gewünschten Energiestandards (EnEV, KfW, Passivhaus) oder des vorhandenen Heizsystems sowie aufgrund nutzerspezifischer Vorstellungen wie energetischen Verbesserungen durch Dämmstoffe oder einer Optimierung der Heiztechnik (Solaranlagen, Wärmepumpen) geeignete Förderprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden heraussucht.

Energieeffizienz Förderprogramme