In der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden verschiedene Verfahren angeboten, auf Grundlage welcher der Energieverbrauch von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden berechnet werden kann. Die zugelassene Anwendung dieser Verfahren hängt unter anderem davon ab, ob ein Neubau oder eine Änderung im Bestand vorliegt. Für letzteren Fall wurde zur Klärung der Unterschiede zwischen einer reinen Nutzungsänderung und einer baulichen Änderung im Teil 14 der Auslegungsfragen zur EnEV folgender Leitsatz veröffentlicht:
Schlagwort: <span>Umnutzung</span>
Häufig wird von Bauämtern bei einer Umnutzung eines Gebäudes standardmäßig ein Energieeinsparnachweis gemäß EnEV 2009 gefordert. Wie die EnEV 2009 bei einer Umnutzung anzuwenden ist, wird in den Auslegungsfragen des…