Schwankungen von Energiepreisen und Zinsen, regionale Unterschiede bei Modernisierungskosten, unzureichende Informationen zur Bausubstanz – dies und noch einige andere Parameter beeinflussen die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungsmaßnahmen. Es ist also keine Überraschung, wenn derartige Berechnungen nur selten die Realität widerspiegeln und in der Öffentlichkeit zum Teil heftig über den Sinn solcher Maßnahmen diskutiert wird. Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz München (FIW) hat daher im Auftrag des Gesamtverbandes Dämmstoffindustrie (GDI) einen neuen Ansatz erarbeitet, um Modernisierungskosten besser mit möglichen Einsparungen vergleichen zu können.
Schlagwort: <span>Maßnahme</span>
Ich möchte noch einmal auf ein nicht ganz neues, jedoch immer noch häufig diskutiertes Thema eingehen: die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Zahle ich eigentlich drauf bei einer geplanten Sanierung oder rentiert sich eine Investition in absehbarer Zeit? Wer kann diese Frage beantworten, bevor Planer und Handwerker ihre Rechnungen (oder wenigstens Kostenvoranschläge) auf den Tisch gelegt haben? Welche Fördermaßnahme kann die Investition stützen? Und wie viel Energie spare ich dann am Ende wirklich? Insbesondere bei der letzten Frage, scheiden sich die Geister, auch die der Experten.
Vor einer sinnvollen und erfolgreichen Sanierung oder Modernisierung eines Gebäudes sollte immer die Frage stehen: Wie viel der vorhandenen Gebäudesubstanz kann erhalten bleiben, wie viel muss erneuert werden? Die korrekte Beurteilung dieser Frage kann dem Bauherrn oder dem Käufer einer Immobilie nicht nur eine Menge Geld sparen, sondern auch konkrete Informationen zur Durchführung baulicher Maßnahmen geben. Leider ist es häufig so, dass die Arbeiten zur Instandsetzung vorhandener Konstruktionen und Installationen sowie zur Beseitigung versteckter Baufehler deutlich unterschätzt werden. Optischen Mängeln wird hingegen bisweilen eine zu hohe Bedeutung zugemessen.
Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), deren gültige Fassung von 2009 ist, nimmt immer konkretere Formen an. So sieht der Fahrplan zur Einführung der EnEV 2012 vor, dass diese voraussichtlich erst 2013 erscheinen soll. Ein Referentenentwurf wird nach letzten Meldungen im ersten Quartal 2012 erwartet. Fest steht bisher, dass die energetischen Anforderungen im Neubaubereich noch einmal kräftig angehoben werden sollen, 30% verglichen mit der EnEV 2009 sollen es sein. Ebenso soll die Pflichtenliste zur Ausstellung von Energieausweisen verlängert werden. Und Hausbesitzer werden zukünftig zur Durchführung weiterer Baumaßnahmen gezwungen.
