Das Vorurteil, Außenwanddämmungen begünstigten Schimmelbildung, hält sich hartnäckig – auch unter Experten. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Bei richtiger Lüftung wird nicht nur Wärmeverlust, sondern auch Pilzbefall verhindert. In der heutigen Zeit der Massenmedien, die Meinungen unkontrolliert multiplizieren, passiert es schnell, dass auch Halb- oder Unwahrheiten breit gestreut werden. Diese mediale Lawine macht den zugrunde liegenden Sachverhalt aber keineswegs wahrer. Das Märchen vom Schimmel in Gebäuden, der durch außen angebrachte Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) hervorgerufen wird, ist dafür ein perfektes Beispiel. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall.
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Seit Einführung der letzten Ausgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich die Ausfertigung eines Energieausweises nicht unbedingt vereinfacht. Im Gegenteil, denn auch der Primärenergiebedarf von Wohngebäuden sollte nun nach DIN V 18599 bestimmt werden. Zu einer Verschärfung des Anforderungsniveaus von etwa 30% kam auf den Planer also noch erschwerend ein kompliziertes Rechenverfahren zu, dessen Genauigkeit sogar von der KfW als Grundlage von Kreditvergaben anzweifelt wird. Hierüber hat sich das baden-württembergische Wirtschaftsministerium einmal Gedanken gemacht und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) mit der Ausarbeitung einer weniger komplizierten Alternative beauftragt.
Mal zu einem Thema, was nicht viel mit Energie oder Bauphysik sondern eher mit Finanzen zu tun hat: Die SCHUFA – die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, wie sie bei ihrer Gründung 1927 noch hieß – ist uns als Verbrauchern wohl bekannt. Es gibt kaum einen Kredit zu vertretbaren Konditionen, bei dem der Kreditor den Debitor nicht über eine SCHUFA-Auskunft auf seine Zahlungszuverlässigkeit hin geprüft hätte. Aber jetzt bietet die SCHUFA auch einen Service an, der für private Bauherren sehr interessant sein kann.
In einem ziemlich deftigen Schritt hat die KfW-Bank am heutigen Tag die Anwendung der Normenreihe der DIN V 18599 als Nachweisgrundlage für KfW-Anträge bis auf weiteres verboten. Hintergrund ist nicht die Norm selbst, sondern die deutlichen Ergebnisabweichungen zwischen den zur Nachweisführung benötigten Softwarelösungen. Die KfW-Bank äußert sich auf Ihrer Internetseite wie folgt:

