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Schwarzes Schaf zwischen weißen SchafenDas ’schwarze Schaf der Branche‘ ist ein bekannter Begriff, insbesondere aber nicht ausschließlich im Bauwesen. Hier wird er häufig dann angewendet, wenn ein Bauunternehmen die versprochenen Leistungen nicht erbringt und in der Quintessenz auch nicht erbringen will bzw. kann. Über die Insolvenz von Bauträgern hatte ich in diesem Zusammenhang schon berichtet, aber es kann sich dabei beispielsweise auch um Mängel handeln, für deren Ausbesserung ein Bauunternehmer sich nicht verantwortlich sieht. Oder um zeitlich nicht akzeptable Verzögerungen im Baufortschritt. Nur… wie erkennt man schwarze Schafe, bevor man einen Vertrag abschließt? Und wie kann sich der Bauherr vor etwaigen Nachteilen schützen?

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Bauhelm Sicherheitshelm auf dem KopfEin Bauprojekt ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit, die auch mit der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht abgeschlossen sein muss. Nachdem die Arbeit der teilnehmenden Unternehmen abgenommen wurde, beginnt für den Bauherrn die Gewährleistungsfrist. Diese dauert bei Gebäuden 5 Jahre für BGB-Verträge und 4 Jahre, wenn ein Vertrag nach VOB vereinbart wurde. Während dieser Zeit können vorher nicht bemerkte oder zum Abnahmezeitpunkt noch nicht aufgetretene Mängel für den Bauherren hohe Kosten verursachen. Über die gesetzlich geregelte Gewährleistung sind diese jedoch abgesichert. Doch wie kann der Bauherr sich dagegen sichern, dass beteiligte Handwerksunternehmen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Insolvenz gehen?

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Strommasten im SonnenuntergangGrüner Strom ist gefragt, gelber Strom ist beworben und günstiger Strom ist erwünscht. Doch wer günstigen Strom für sein Heim sucht, muss nicht unbedingt auf die Farbe des Stroms achten. Karierter Strom ist mittlerweile nicht mehr unbedingt günstiger als der grüne Bruder. Und gelber Strom hat Konkurrenz bekommen. Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft, doch für den Stromverbraucher, also den Kunden, kann sie manchmal zu Konfusionen bei der richtigen Wahl des Stromanbieters führen. Wie man diese Verunsicherung vermeiden kann, steht im folgenden Beitrag.

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Ein elektronischer Hausverwalter? Keiner mehr, an den man sich persönlich wenden kann, wenn die Sicherungen mal wieder nicht wollen oder wenn der Nachbar zu laut ist? Uiuiui, ob das mal gut geht? Nein, keine Angst, so weit sollte es erst einmal nicht kommen. Die Hausverwaltung auf Knopfdruck nimmt der eigentlichen Hausverwaltung aus Fleisch und Blut nur jede Menge Arbeit in Bezug auf Papierkram, Rechnungsstellung, Datenbankverwaltung usw. etc. pp. ab. Die Zeit, die hier eingespart wird, kann man dann wiederum vor Ort verbringen und sich um die Nöte der Mieter kümmern… ja, ok, das war nur als Scherz gedacht, wird auch nie passieren.

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Erfahrungsgemäß kommen bei einer offiziellen Bauabnahme viele Mängel ans Tageslicht. Nur selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Bauherren sollten der Bauabnahme größte Aufmerksamkeit widmen, denn die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Ist ein Bauwerk einmal abgenommen, beginnt die Gewährleistungsfrist und der Bauherr steht bei Mängeln in der Nachweispflicht. Nicht zuletzt gehen zu diesem Zeitpunkt auch alle Gefahren und Risiken wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden vom Unternehmer auf den Bauherren über.

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Der schiefe Turm von Pisa Ich weiß nicht, ob es nur eine Folge meiner Berufswahl ist oder der Realität entspricht, aber die überwiegende Mehrheit der mir bekannte Bauvorhaben werden leider nicht so ausgeführt, wie dies ursprünglich vertraglich vereinbart wurde. Immerhin kostet Pfusch am Bau die Gemeinschaft etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Als Bauherr steht man dann erst einmal vor einem Scherbenhaufen, der nicht gerade überschaubar wirkt. Aber was dann? Was kann man als Geschädigter gegen schlechte Arbeit tun und wie geht man mit Pfusch am Bau überhaupt um? Die gute Nachricht vorweg: Ein Recht auf Nachbesserung gibt es fast immer.

Baukonstruktionen Finanzierung

Handwerker eilt herbei mit WerkzeugkastenWie immer im Leben kommt es auch bei der Arbeit mit Handwerkern auf den richtigen Umgangston an. Dabei geht es in erster Linie darum, Missverständnissen vorzubeugen und böse Überraschungen zu vermeiden. Immerhin werden Handwerker für ihre Arbeit bezahlt und der Kunde darf sicherlich eine einwandfreie Ausführung der Arbeit erwarten. Hierzu sollten allerdings schon Vorfeld der Zusammenarbeit gewisse Umgangsregeln definiert sein. Letzten Endes als Sicherheit für Handwerker und Kunden.

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Justitia, © davis - FotoliaEine Horrorvorstellung, nicht wahr? Man liefert als Planer richtig gute Arbeit ab, macht alles so, wie verabredet, und trotzdem steht man am Ende vor Gericht und muss Strafe zahlen. Das kann so kommen, wenn man seinem Auftraggeber trotz Unwirtschaftlichkeit nicht von der Durchführung energetischer Maßnahmen abrät. Eine wirklich blöde Situation, denn immerhin gibt es nach Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ja die Möglichkeit, dass Sanierungsmaßnahmen, die zwar energetisch vorteilhaft sind, nicht durchgeführt werden müssen, wenn sie eine unzumutbare Härte für den Bauherrn darstellen. Und darauf muss man seinen Auftraggeber im Einzelfall hinweisen. Also Achtung: Wie das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) berichtet, laufen schon erste Prozesse wegen unwirtschaftlicher Sanierungen.

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Die Firma IKEA ist hierzulande eher bekannt für Inbusschlüssel, Billy-Regale und bei manchen Kunden auch für fehlende Schrauben und verwirrende Bauanleitungen. Nun geht der schwedische Möbel- und Einrichtungsgigant bei der Ausrichtung seiner Produktpalette noch einen Schritt weiter, frei nach dem Motto: „Wenn wir doch schon Häuser mit allem Schnick-Schnack ausstatten, warum liefern wir die Häuser dann nicht auch gleich mit dazu?“ Gute Frage eigentlich! Aber bei den Schrauben sollte man dann auf jeden Fall nicht mehr sparen.

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