Wer denkt, dass die Wärmeleitfähigkeit eine physikalisch definierte Größe eines Baustoffes ist, der irrt gewaltig. Jedenfalls, wenn er aus Deutschland kommt. Hier steht die Wärmeleitfähigkeit für Protektionismus – ob dies eher dem Schutz des Marktes oder dem Schutz des Kunden gilt, lasse ich mal dahin gestellt sein. Da darf jeder seine eigene Meinung haben. In Deutschland gilt also nicht der europäischer Nennwert der Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes, sondern dessen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Und dieser wird über die Vorgaben der europäischen Normung hinweg mit Zuschlägen erhöht, die bis zu 20% des Nennwertes betragen. Dem Anwender sei hier also das Wörtchen ‚Achtung‘ nahe gelegt, will er denn den U-Wert eines Bauteiles bestimmen.
Schlagwort: <span>Zuschlag</span>
Ein Dämmputz mit Aerogel-Zuschlag – warum ist da vorher eigentlich noch keiner drauf gekommen? Naja, es gab in den letzten Jahren immer mal wieder Bestrebungen und Versuche seitens findiger Tüftler und geschäftstüchtiger Firmen, diese Kombination von Witterungsschutz und Dämmwert in einem marktfähigen Produkt zu integrieren. Dabei sollte doch gerade der Bedarf an Dämmputzen mit niedriger Wärmeleitfähigkeit bei der Qualität der Konkurrenz auf diesem Gebiet ein marktwirtschaftliches Muss sein. Trotzdem sind solche Produkte bisher nicht auf dem Markt erhältlich.
