Wo die Energieeffizienz anfängt

Wer die Möglichkeit hat, sich mit den Anfängen des Wärmeschutzes zu beschäftigen und dabei auch einmal die erste Ausgabe der DIN 4108 von 1952 zu Rate zieht, stellt fest, dass dort schon erstaunlich gute Ansätze aufgeschrieben wurden. So stand dort bereit geschrieben:
  • Bei der Grundrissgestaltung ist zu bedenken, dass jede Vergrößerung der Außenflächen die Wärmeverluste eines Hauses erhöht. ….
  • Durch zwei Stockwerke reichende Räume …. lassen die Wärme aus dem unteren Geschoss mit der warmen Luft nach oben abziehen. Sie sind schwer zu beheizen.
  • Übergroße Fensterflächen steigern die Wärmeverluste auch bei Doppelfenstern. …
Nun, fast 60 Jahre später, wollen wir einmal schauen, was daraus geworden ist.

Heute werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in der Energieeinsparverordnung 2009 geregelt. Das Nachweisprinzip besagt, dass ein geplantes Gebäude mit einem Referenzgebäude zu vergleichen ist und (vereinfacht ausgedrückt) bessere Energiekennwerte als dieses Referenzgebäude aufweisen muss.

Wie aber ist das Referenzgebäude definiert? Es weißt eine zeitgemäße Ausführung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf. Soweit ok. Des Weiteren hat es aber die gleiche Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das zu bewertende Gebäude.

Wenn also das geplante Gebäude einen vollkommen zerklüfteten Grundriss aufweist, dann ist dies beim Referenzgebäude auch so. Auf diese Weise sind auch heute noch Gebäude wie dass Habitat 67 nchweisbar, obwohl schon augenscheinlich eine unterirdische Energieeffizienz vorliegt. Auch sind vollverglaste Gebäude kein Thema, da ja hier lediglich die Kennwerte der geplanten Verglasungen mit den Kennwerten der Referenzverglasungen verglichen werden. Ob der Glasanteil als solcher sinnvoll gewählt ist, ist dabei vollkommen irrelevant für die Energieeinsparverordnung. Der Glaskubus bleibt also sowohl baubar als auch unbenutzbar. Ebenso werden mehrgeschossige Atrien nicht durch die Energieeinsparverordnung bewertet oder eine unsinnige Raumanordnung bestraft.

Die Crux beim aktuellen Nachweisverfahren ist, dass insbesondere die nicht bewerteten Faktoren wie eben Grundriss, Glasanteil, geschossübergreifende Räume, etc. den Energiebedarf eines Gebäudes erheblicher beeinflussen als viele nachweisrelevante Größen: Mit welcher Regelstrategie die Heizungspumpe arbeitet, ist im Vergleich zu beispielsweise 10% weniger Glasfläche vollkommen egal.

Es wird also immer wichtiger, bereits in der Planungsphase die richtigen Leute an einen Tisch zu bekommen und frühzeitig nach sinnvollen Lösungen zu suchen. Ein bestandener EnEV-Nachweis sagt nur aus, dass der Referenzfall noch schlechter ist. Was bei optimaler Planung möglich gewesen wäre, erfährt man so nicht.


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Ein Kommentar

  1. Stefan said:

    Och, ich finde Atrien ja toll. Da ist es immer schön warm und man kann jeden hören, der meint, dass er was zu sagen hätte…

    19. Juli 2010

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