Über die Möglichkeiten und Herausforderungen reflektierender Dämmstoffe habe ich ja schon ausführlich berichtet. Auch über Aussagen von Produzenten im Hinblick auf wärmedämmtechnische Eigenschaften dieser Produkte. Versprochen wird viel, jedoch können unabhängige Untersuchungen diese Versprechen bisher nicht bestätigen. Darum wurde einem Produzenten reflektierender Dämmstoffe schon im Jahre 2008 durch eine Gerichtsurteil untersagt, entsprechende Aussagen zu veröffentlichen bzw. damit zu werben. Reflektiert betrachtet wahrscheinlich ein gerechtes Urteil – sollte man meinen.
Schlagwort: <span>DIBt</span>
Das Bundesministerium für Umwelt schätzt, dass jeder Bundesbürger täglich fast 40 Liter Trinkwasser (ver)braucht, um Toiletten nach ihrer Nutzung zu spülen. Das sind auf das Jahr hochgerechnet mehr als 14 Kubikmeter Wasser. Finanziell mag dies für viele keine große Belastung darstellen, doch ökologisch ist der Verbrauch eines so kostbaren Gutes wie Trinkwasser in dieser Menge und zu diesem Zweck bestimmt nicht wünschenswert. Hier sparen zu können, wäre also schön – und ist auch möglich.
Entsprechend der seit letztem Jahr gültigen Bauproduktenverordnung (BauPVo, EU 305/2011) darf jedes Bauprodukt, das ein CE-Kennzeichen besitzt, auch in Deutschland ohne weitere Auflagen vertrieben und eingesetzt werden. Das gilt für Türen und Bodenbeläge genauso wie für Wärmedämmstoffe und Brandschutzklappen. Doch in Deutschland fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auch für so gekennzeichnete Produkte die Anerkennung über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen. Gegen diese disharmonischen Regeln klagt die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 16. Oktober über die Zukunft von Bauregellisten & Co. entscheiden will. Der Ausgang könnte bedeutungsvoll werden.
Wer denkt, dass die Wärmeleitfähigkeit eine physikalisch definierte Größe eines Baustoffes ist, der irrt gewaltig. Jedenfalls, wenn er aus Deutschland kommt. Hier steht die Wärmeleitfähigkeit für Protektionismus – ob dies eher dem Schutz des Marktes oder dem Schutz des Kunden gilt, lasse ich mal dahin gestellt sein. Da darf jeder seine eigene Meinung haben. In Deutschland gilt also nicht der europäischer Nennwert der Wärmeleitfähigkeit eines Baustoffes, sondern dessen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit. Und dieser wird über die Vorgaben der europäischen Normung hinweg mit Zuschlägen erhöht, die bis zu 20% des Nennwertes betragen. Dem Anwender sei hier also das Wörtchen ‚Achtung‘ nahe gelegt, will er denn den U-Wert eines Bauteiles bestimmen.
Wenn man über sogenannte Hochleistungsdämmstoffe redet, kommt die Sprache immer wieder auf Vakuumdämmung. Hier stützt ein hochporöser Kern aus pyrogener Kieselsäure eine diesen Kern umschließende Membran, wobei das Volumen in der Membran evakuiert ist. So lassen sich Wärmeleitfähigkeiten von 6-8 mW/(mK) erzielen – also weit unter denen herkömmlicher Dämmstoffe. Doch auch ohne Vakuum dämmt alleine das Kernmaterial noch mit etwa 20 mW/(mK) richtig gut. Warum soll man also den beschwerlichen und fehleranfälligen Umweg eines evakuierten Bauteiles gehen, wenn man es einfacher haben kann? Das hat sich wohl auch einer der großen Produzenten von pyrogener Kieselsäure, die Evonik Industries AG, gefragt und den Dämmstoff Calostat entwickelt.
Nach langen Wochen des Ringens zwischen den Ministerien ist vom BMVBS (Bauministerium) und vom BMWi (Wirtschaftsministerium) nun endlich ein Referentenentwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgelegt worden. Länder und Verbände haben jetzt bis zum 12. November zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Hier ist der Link zum Download des aktuellen Referentenentwurfs zur EnEV 2012/2013.
Wie ist im EnEV-Nachweis damit umzugehen, wenn in Aufzugschächten ständig offen stehende Entrauchungsöffnungen vorgesehen werden, weil die Mehrkosten für die gedämmte Ausführung gescheut werden?